Die Finanzierung von Windrädern – Es geht um viel Geld
- WKA-Guenterstal
- 18. Juni 2025
- 5 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 11. Feb.

Die Finanzierung von Windrädern – Ein staatlich garantiertes Renditesystem
Der Ausbau der Windenergie im Raum Freiburg und im Schwarzwald wird häufig als alternativloser
Beitrag zum Klimaschutz dargestellt. Tatsächlich handelt es sich jedoch um ein hochgradig staatlich
gesteuertes Investitionsmodell, das langfristig garantierte Einnahmen ermöglicht – während die
sozialen, ökologischen und landschaftlichen Lasten nahezu vollständig lokal getragen werden.
Die Finanzierung (Cashflow) von Windindustrieanlagen stieg in den letzten Jahren stetig an, was zu
einer wirtschaftlichen Attraktivität von Windkraftprojekten führte.
1. Wie kam es dazu?
Kein Markt, sondern ein gesetzlich garantierter Renditemechanismus
Am 24.12.2022 wurde ein Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet mit dem Inhalt, dass die
Bundesnetzagentur die EEG Vergütung Onshore um bis zu 25% erhöhen kann.
Am 27.12.2022 veröffentlichte die Bundesnetzagentur einen Erlass, dass die EEG-Vergütung nicht bis
zu, sondern genau 25% erhöht wird, auf ca. 7,35 Cent pro kW/h (§85a Abs. EEG).
Die Projektierer von Windanlagen nehmen an den Ausschreibungen teil (in Freiburg scheint es eine
Gemengelage zwischen Stadt, Badenova und Ökostrom zu geben).
Dem Projektierer wird die gesicherte EEG-Vergütung von 7,35Cent pro kW/h zugesprochen. Damit in
Baden-Württemberg Windkraft vor dem Hintergrund der geringeren Windhöffigkeit überhaupt
ausgebaut werden kann, wurde ein sog. Südzuschlag eingerichtet und nicht 7,35 Cent, sondern ca.
11,4 Cent pro kW/h zugesprochen, der sog. Korrekturfaktor für windschwächere Gebiete.
Gerade für windschwache Standorte im Schwarzwald bedeutet dies:
Auch dort entstehen wirtschaftlich attraktive Projekte, obwohl die natürlichen Voraussetzungen
deutlich schlechter sind, als Standorte mit hoher Windhöffigkeit.
Der Ausbau folgt damit nicht der energetischen Effizienz, sondern der politischen Zielvorgabe.
Die Errichtung von Windanlagen ist günstig.
Heutzutage werden 7 Megawattanlagen errichtet, die ca. 18 Mio. kW/h Strom erzeugen können. Die
Anlagen am Taubenkopf haben 5,5 bzw. 4,2 MW, die zusammen diese 18 Mio. kW/h erbringen
sollen.
Unabhängig von der tatsächlich gelieferten Strommenge erhält der Projektierer über 20 Jahre eine
gesicherte Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde. Nicht ein Marktpreis, sondern das
Referenzertragsmodell macht dabei auch windschwache Standorte wirtschaftlich: Je geringer die
Windhöffigkeit, desto länger läuft die höhere Anfangsvergütung. Diese systematische Besserstellung
wirkt von Beginn an und ist politisch bewusst so angelegt.
Der wirtschaftliche Wert einer Windindustrieanlage entsteht dabei nicht durch unternehmerisches
Risiko, sondern durch den gesetzlich garantierten Einnahmestrom!
2. Wie funktioniert dieses lukrative Geschäft mit Windrädern?
Ohne Grundstücksverträge ist das Modell nicht realisierbar. Entsprechend hoch sind die
Pachtangebote. Umsatzbeteiligungen in erheblicher Höhe werden vereinbart.
Der Projektierer zieht über das Land, sichert sich Grundstücke, stellt den Bauantrag bei der
Baugenehmigungsbehörde. Mit dieser Genehmigung geht er zur Bundesnetzagentur, bewirbt sich
dort und bekommt entsprechend der Ausschreibung die ca. 11,4 Cent pro kW/h. Dann errichtet der
Projektierer die Anlage und verkauft sie in der Regel.
Die Kosten, die der Projektierer für die Windanlage aufbringt, werden „verheiratet“ mit den
gesicherten Mio., ca. 40.000.000 €, die gesichert von der Bundesnetzagentur fließen werden.
Dieses Paket versucht nun der Projektierer zu möglichst gewinnmaximiert zu verkaufen an einen
späteren Betreiber. Das sind Versicherungen, Banken, ausländische Fonds…, bei uns badenova und
Ökostrom.
Sinn des Ganzen?
Der Käufer hat einen sehr hohen gesicherten Cashflow über das EEG, gesichert durch das EEG auf 20
Jahre.
Der Projektierer weiß das auszunutzen, es gibt viele externe Interessenten, die bereit sind hohe
Preise zu zahlen, um an den gesicherten Cashflow heranzukommen.
Der Käufer zahlt in der Regel das doppelte von dem, was eine Anlage gekostet hat. Wegen der EEG-
Vergütung von der Bundesnetzagentur rechnet sich das Geschäft trotzdem.
Auch Standorte mit geringer Windhöffigkeit werden folglich erschlossen.
Der tatsächliche Energieertrag ist nicht mehr das zentrale Entscheidungskriterium.
Das Geschäft gelingt nur mit dem Grundstücksbesitzer.
Der Projektierer hat zu Beginn mit dem Grundstücksbesitzer einen Pachtvertrag gemacht.
In Hessen gab es Gebote von bis zu 30% der Erträge (bis zu 500.000 €) als Pacht, um an Grundstücke
heranzukommen-wohlgemerkt Pachtgebühr pro Jahr und pro Windanlage. (taz,14.10.2024)
Die durchschnittliche Pachtgebühr für landwirtschaftliche Nutzung liegt bei ca. 20.000 € im Jahr.
Wer will sich ein solches Geschäft entgehen lassen?
Konzerne machen auf den Grundstücken mit den Windanlagen enorme Gewinne. Beispiel, EnBW hat
sich durch Windonshore wieder nach der Abschaltung von AKW´s nach oben gerappelt. Große
Stromkonzerne, die früher marktwirtschaftlich unterwegs waren, werden in wenigen Jahren
komplett Subventionsgesellschaften sein. Markt ist nicht mehr existent! Hin zur Subvention!
Während Projektierer, Investoren und Betreiber langfristig abgesicherte Erträge erzielen,
sind die Folgen für die Natur, den Wald und die Anwohner konzentriert und dauerhaft.
Woher kommt das Geld?
Aus der CO₂ Steuer.
Bis Mitte 2022 wurde die EEG-Förderung über die Stromrechnung finanziert.
Seitdem erfolgt die Finanzierung über den Bundeshaushalt, konkret über den Klima- und
Transformationsfonds (KTF).
Der KTF speist sich überwiegend aus Einnahmen der CO₂-Bepreisung auf fossile Energieträger sowie aus dem Emissionshandel.
Damit zahlen Bürger und Wirtschaft die EEG-Förderung heute nicht mehr über den Strompreis,
sondern über höhere Kosten für Heizen, Tanken und fossile Energie.
Für die Bürger bedeutet dies keine strukturelle Entlastung, sondern lediglich eine Verlagerung der
Finanzierung.
Die jährlich steigende CO₂-Bepreisung dient dabei faktisch zunehmend der dauerhaften Finanzierung energiepolitischer Ausgaben, nicht einer nachweisbaren CO₂-Reduktion.
Für die Bürger bedeutet dies keine Entlastung, sondern eine veränderte Finanzierungsform.
3. Folgen für den Bürger
Wir haben in Deutschland eine Klimaindustrie.
Nach den ersten fünf Jahren gibt es erst ein Standortgutachten. Erst jetzt wird geschaut, wieviel hat
das Windrad tatsächlich an Strommenge produziert, also wie hoch waren die Erträge.
Ist der Ertrag in den ersten fünf Jahren schlecht, bleibt die Vergütung für die kw/h hoch, also bei ca.
11,4 Cent pro kw/h (in windschwachen Gebieten, im Schwarzwald) Ist der Ertrag hoch, wie in
windreichen Gebieten sinkt die Vergütung, da dann weniger Unterstützung vom EEG benötigt wird
und der Preis für die kw/h sinkt.
Das Geld fließt, auch wenn ein Windrad nicht effizient Ist!
Der Hype auf Windanlagen seit 2021 ist auf die hohe EEG-Vergütung zurückzuführen.
Das EEG gleicht einer Zwangsfinanzierung, die der Bürger zahlt!
Der Projektierer und später der Betreiber streicht seine Gewinne ein, wohingegen der betroffene
Anwohner entschädigungslos bleibt.
Das ist ein ausgesprochen unsoziales Ergebnis dieser hohen Subventionen, die vom Anwohner
bezahlt wird, um Projektierer und Betreiber zu Millionären zu machen und im Gegenzug muss der
Anwohner die Wertminderung seiner Immobilie und die Beeinträchtigung seiner Lebensqualität
entschädigungslos hinnehmen. Unethisch und Unsozial!
In der Summe handelt es sich um eine Wertvernichtung in Milliardenhöhe.
Das Referenzertragsmodell stellt sicher, dass selbst bei unterdurchschnittlicher Stromproduktion
hohe Vergütungen bestehen bleiben. Wirtschaftliche Ineffizienz wird nicht sanktioniert, sondern
ausgeglichen.
Die Verhältnisse sind aus dem Ruder gelaufen.
4. Fazit:
Gerade in einer Stadt wie Freiburg, die sich Nachhaltigkeit, Naturschutz und soziale
Verantwortung auf die Fahne schreibt, wirft dieser Ausbau grundlegende Fragen auf:
Warum werden wirtschaftliche Risiken vollständig sozialisiert?
Warum werden sensible Lebensräume (Biosphärengebiet) geopfert, obwohl der
energetische Nutzen gering ist?
Warum profitieren Investoren, während Anwohner die Folgen entschädigungslos
hinnehmen müssen?
Im EEG 2023 erfolgt die Vergütung von Windanlagen an Land über einen Zeitraum von 20 Jahren mit
einem konstanten anzulegenden Wert, der durch das Ausschreibungsverfahren und die Standortgüte
(Windhöffigkeit) bestimmt wird. Das Referenzertragsmodell sorgt für eine gesicherte Vergütung auch
in windschwachen Gebieten. (Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien-Erneuerbare-Energien-
Gesetz - EEG 2023, Anlage 2 -zu § 36h, Referenzertrag)
Der weitere Ausbau von Windindustrieanlagen um Freiburg und im Schwarzwald ist kein Ausdruck
eines funktionierenden Marktes, sondern das Ergebnis staatlich garantierter Renditen.
Das EEG ermöglicht Investitionen mit minimalem Risiko, verschiebt aber die Kosten und Belastungen
auf die lokale Bevölkerung.
Eine Energiewende, die auf Zwang, Subventionen und sozialen Konflikten beruht, verliert ihre
Akzeptanz.
Notwendig ist eine ehrliche Neubewertung:
der wirtschaftlichen Anreize,
der regionalen Belastungsgrenzen,
und der Frage, wer von diesem System profitiert – und wer dafür bezahlt.




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