2. Offenlage Windenergie 26.02.2026 - Regionalplan Südlicher Oberrhein - Vorrangflächen für Windenergie
- WKA-Guenterstal
- vor 3 Tagen
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Die Verbandsversammlung des Verbands Region Südlicher Oberrhein hat am 26.02.2026 die Durchführung eines erneuten (2.) Offenlage- und Beteiligungsverfahrens der Teilfortschreibung „Windenergie“ beschlossen (vgl. DS VVS 01/26).
In der Zeit vom 09. März 2026 bis einschließlich 10. April 2026 findet die Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Protokoll der Bekanntmachung über die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung der Teilfortschreibung Windenergie
Am zurückliegenden Donnerstagnachmittag, am 26.02.2026, fand die Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung mit dem Schwerpunktthema 2. Offenlage – Teilfortschreibung „Windenergie“ in Bad Krozingen statt.
Veranstalter: Regionalverband Südlicher Oberrhein
Anwesend u. a.: Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, der Fraktionen, Öffentlichkeit, Bürgerinitiative Windkraft Günterstal, BI Unser Schauinsland und die BI „Unser-Breisgau“
1.Gegenstand der Sitzung
Vorstellung der 2. Offenlage zur Teilfortschreibung „Windenergie“.
Der Regionalverband stellte dar:
Überarbeitete Vorranggebietskulisse nach der 1. Offenlage von 2024
Flächenziel der 2. Offenlage sind 2 % (Anmerkung durch uns: Vom Regionalverband gefordert sind 1,8 % Fläche bis 31.12.2027 auszuweisen)
Anwendung des Überlastungsschutzes (durch eine hohe Anzahl von Windrädern soll eine Ortschaft nicht überlastet werden)
weitere Verfahrensschritte
Was bedeutet „2. Offenlage“?
Im regionalplanerischen Verfahren heißt das:
Der Planentwurf wurde nach der 1. Beteiligungsrunde aus dem Jahr 2024 überarbeitet.
Stellungnahmen von Kommunen, Trägern öffentlicher Belange und Bürgern wurden geprüft.
Anpassungen an Flächenkulisse, Kriterien und Begründungen erfolgten.
Der neue Entwurf wird erneut öffentlich ausgelegt.
Bürger, Kommunen und Verbände können erneut Stellung nehmen.
Sachstand gemäß den vorgestellten Unterlagen für das Gebiet Günterstal
Für den Bereich um Freiburg – Ortsteil Günterstal – wurden nach Darstellung der Planunterlagen keine wesentlichen Änderungen gegenüber der 1. Offenlage vorgenommen.
Die Vorranggebiete für Windenergie, die Günterstal betreffen sind weiterhin:
Prangenkopf (geringfügige Anpassungen)
Kybfelsen (geringfügige Anpassungen)
Ochsenberg
Rappeneck
Untere Holzschlägermatte
Die Änderungen sind „geringfügig“; substanzielle Reduzierungen oder grundlegende Neubewertungen wurden nicht dargestellt.
Mit der 2. Offenlage beginnt erneut die Phase der öffentlichen Beteiligung. Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist von 4 Wochen durch Bürger und 3 Monate durch offizielle Stellen eingereicht werden. Nach Abwägung aller Einwendungen ist eine Beschlussfassung vorgesehen.
2. Wortbeiträge aus Politik und Region
2.1 Herr Fugmann (Bündnis 90/Die Grünen, Freiburg)
Kernaussagen:
Der Regionalverband habe zu wenig Flächen ausgewiesen.
Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald seien lediglich ca. 1,6 % erreicht.
Auf den Höhenlagen werde das Potenzial nicht ausgeschöpft.
Der Überlastungsschutz sei zu restriktiv ausgelegt worden; man hätte sich eine „windkraftfreundlichere Betrachtung“ gewünscht.
Die 2 %-Ausweisung für Freiburg sei ein gutes Zeichen für verlässliche Stromversorgung.
Kritik an der Bundespolitik (u. a. an Frau Reiche) wegen aus seiner Sicht unklarer bzw. verwässerter Klimaziele.
Kommentar von uns:
Eine rein politische „Windkraftfreundlichkeit“ darf die fachrechtlichen Abwägungsmaßstäbe nicht ersetzen.
2.2 FDP-Vertreter aus der Ortenau
Lehnte die vorliegenden Pläne ab.
Hinterfragte die faktische Freiwilligkeit der Zustimmung unter gesetzlichem Zielrahmen.
Verwies auf Erfahrungen aus seiner Heimatregion mit gesellschaftlichen Spannungen infolge von Windkraftprojekten.
Thematisierte hohe Strompreise und Belastungen kleiner Betriebe.
Kritische Bewertung energiepolitischer Priorisierungen als ideologisch motiviert.
Zweifel, ob der Regionalverband Antworten auf Preis- und Systemfragen habe.
Relevanz:
Die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Systemfolgekosten sind im Rahmen der planerischen Abwägung zu berücksichtigen (Abwägungsgebot gemäß § 7 ROG).
2.3 Frau Wiemer-Cialowicz- Grüne Alternative Liste, Stadtrat Freiburg, Fraktion „Eine Stadt für alle“)
Ihre Kernaussagen:
Bürgerinitiativen würden versuchen mit vorgeschobenen, „fadenscheinigen“ Argumenten Windkraftanlagen zu verhindern; dies sei auch in Freiburg der Fall und sie hoffe inständig, dass ihnen dies nicht gelingt!
Optische Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen seien kein tragfähiges Gegenargument.
Der Überlastungsschutz werde aus ihrer Sicht zu Recht kritisiert.
Der Ausbau erneuerbarer Energien verhindere Deindustrialisierung; erneuerbare Energien seien die günstigste Energieform.
Ihre Fraktion werde dem Beschluss zustimmen, auch wenn man sich mehr Flächen gewünscht hätte.
Rechtliche Einordnung:
Optische Beeinträchtigung Landschaftsbild ist ein gesetzlich geschütztes Gut (u. a. BauGB, BNatSchG). Eine pauschale Zurückweisung ist rechtlich nicht haltbar.
Delegitimierung von Bürgerinitiativen Bürgerbeteiligung ist integraler Bestandteil des Planverfahrens. Pauschale Diskreditierung deutet auf unzureichende Würdigung von Einwendungen hin.
Günstigste Energieform Eine isolierte Betrachtung von Gestehungskosten ohne Systemkosten ist Gesamtökonomisch ungeeignet, ja geradezu fatal.
3.Zusammenfassender Eindruck
Die Sitzung verdeutlichte:
Eine politische Mehrheit ist hierzulande für den weiteren Ausbau der Windenergie in der Region.
Es besteht Uneinigkeit über Umfang und methodische Auslegung der planerischen Kriterien.
Eine kontroverse Bewertung der Rolle von Bürgerinitiativen wurde deutlich.
Es liegen fortbestehende Differenzen hinsichtlich wirtschaftlicher und netztechnischer Auswirkungen vor.
Auswirkungen auf Anwohner spielen keine Rolle!
Wichtig aus Sicht der Bürgerinitiative Windkraft Günterstal !
1. Überlastungsschutz
Die öffentliche Diskussion zeigte politische Bestrebungen, den Überlastungsschutz zugunsten einer erweiterten Flächenkulisse zurückzudrängen.
Eine fachlich begründete Einschränkung des Überlastungsschutzes für Günterstal ist bislang nicht substantiiert dargelegt worden.
2. Konzentration auf Höhenlagen um Günterstal
Zu berücksichtigen sind:
Rodungsflächen
Zuwegungen und Fundamentierungen
dauerhafte Industrialisierung von Landschaftsschutzräumen
kumulative Wirkungen mehrerer Vorranggebiete
Lärm/Schall
Eine differenzierte Belastungsanalyse wurde in der Diskussion nicht vertieft dargestellt.
3. Abwägungsgebot
Gemäß § 7 Raumordnungsgesetz sind öffentliche und private Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen.
In der Debatte war erkennbar:
Politische Zielorientierung (2 %-Ziel) dominierte
Kritische Belange (Netz, Landschaft, Wirtschaft) wurden relativiert
Bürgerinitiativen wurden rhetorisch delegitimiert
In der 2. Offenlage sind insbesondere folgende Punkte vertieft zu prüfen:
sachgerechte Anwendung des Überlastungsschutzes
vollständige Berücksichtigung von Arten- Landschafts- und Wasserschutz
Auswirkungen auf die Bewohner durch Lärm und Schattenwurf
realistische Netzfolgekosten
dokumentierte Auseinandersetzung mit Einwendungen der 1. Offenlage
Sicherstellung einer ergebnisoffenen Abwägung
Die Frist für die Eingabe von Stellungnahmen beim Regionalverband, Reichsgrafenstr. 19, 79102 Freiburg von Bürgern und Bürgerinnen läuft bis zum 10.04.2026!








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